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Firmengründung in Ungarn, Budapest

Wirtschaftsgesellschaften: GmbH, AG, KG, Zweigniederlassung, direkte Handelspräsentanz von ausländischen Unternehmen


Im Laufe der Firmengründung stehen wir unseren Klienten mit den folgenden Rechtsbetreuungsdienstleistungen für den effizienten Ablauf zur Verfügung:

• Wir helfen unseren Klienten die für ihre Geschäftstätigkeit am besten geeignete Gesellschaftsform auszuwählen.
• Wir bereiten alle, zur Firmengründung erforderliche Unterlagen (z.B. Gründungsdokument und später dessen Änderungen, Zeichnungsmuster, Erklärungen, Antrag auf Namensreservierung) vor und erstellen auch Gutachten über Binnenregelungen zu der beabsichtigten Tätigkeit, usw.
• Wir bereiten die Dokumente vor, die zum in einer Wirtschaftsgesellschaft vorgehende Geschäftsanteilkauf – oder Aktienkauf – nötig sind
• Im Zusammenhang mit den obengenannten Angelegenheiten bieten wir unseren Klienten eine vollumfängliche juristische Dienstleistung an.


Katona und Partners: Firmengründung in Budapest


Gründung einer GmbH:


1. Aufnahme der Angaben
- z.B. Firmenname, Sitz, Daten der Gesellschafter und Geschäftsführer

2. Vorbereitung der zur GmbH - Gründung nötigen Unterlagen
Im Gesellschaftsvertrag ist folgendes festzulegen:
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Stammkapital (min. 500.000,- HUF bei GmbH), Gesellschafter der GmbH und deren Vermögenseinlagen
- Geschäftsführer der GmbH und Firmenzeichnung
- Tätigkeiten der Gesellschaft, welche die Gesellschaft im Handelsregister aufführen möchte
- Falls von Rechtsvorschriften geordert, Mitglieder des Aufsichtsrates und/oder Wirtschaftsprüfer

3. Unterfertigung der zum GmbH – Gründung nötigen Dokumente
Gültigkeitsvoraussetzungen des Gesellschaftsvertrags:
- Schriftform
- Unterfertigung von allen Mitgliedern
- Rechtsanwaltliche Gegenzeichnung

4. Erstattung der zur GmbH – Gründung nötigen Gebühren
- Gebühr i.H.v. 15.000,- HUF

5. Einreichung der zur GmbH – Gründung nötigen Dokumente zum Handelsgericht
- die zur GmbH – Gründung nötigen Dokumente sollen nicht später als 30 Tage nach der Unterfertigung des Gesellschaftsvertrages eingereicht werden
- die Rechtsvertretung ist obligatorisch im Registrierungsverfahren

6. Eintragung der GmbH
- falls eines vereinfachten Registrierungsverfahren entscheidet der Handelsgericht über den Eintragungsantrag innerhalb einer Arbeitsstunde nach Eingang der Eintragungsantrag.


Katona & Partner Rechtsanwälte
H-1125 Budapest, Fészek u. 16.
Tel.: +36 1 225 2530
central@katonalaw.com
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